Wechsel von der Gesetzlichen zur Privaten KrankenversicherungWenn Sie eine andere, attraktivere Krankenkasse gefunden haben, fordern Sie dort einfach einen Aufnahmeantrag an. Die Mitgliedschaft in Ihrer alten Kasse müssen Sie spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin schriftlich kündigen - immer per Fax oder Einschreiben, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben. Ihr bisheriger Krankenversicherer sendet Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungseingang eine Kündigungsbestätigung zu. Zusammen mit der ausgefüllten Anmeldung schicken Sie diese Bestätigung zur neuen Krankenkasse. Von der neuen Kasse bekommen Sie dann eine Mitgliedsbestätigung und eine Versicherungskarte, ab dem Wechseltermin sind Sie dort krankenversichert. Sobald Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse versichert waren, können Sie zu einer anderen Kasse wechseln. Diese 18 monatige Frist, in der Sie gesetzlich festgelegt, an Ihre Kasse gebunden sind, stellt in gewisser Beziehung einen Zwang dar, den Sie in dieser Form bei einer privaten Krankenversicherung nicht haben. Schon vorher haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder weniger Prämie als im Vorjahr erstattet. Nur in den neuen Wahltarifen - zum Beispiel mit Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung - sind Sie für 36 Monate an Ihre Kasse gebunden. ( vdabbakw )
VDABBAKW_3313 23.02.2012-09:04:11
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