Beiträge der privat Kranken VersicherungSeit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen Sie bei allen gesetzlichen Krankenversicherern den gleichen Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag wird von Ihrem Bruttogehalt erhoben - höchstens bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr angepasst wird. Knapp die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt der Arbeitgeber, Ihren Arbeitnehmeranteil behält er gleich vom Bruttolohn ein. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichern. ( vdabbakw )
VDABBAKW_3311 23.02.2012-09:01:25
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