Basistarif
Der Basistarif wurde in der privat Kranken Versicherung einheitlich zum 01.01.2009 eingeführt.
Jede private Krankenkasse bietet einen Basistarif an.
Der Basistarif muss seit dem 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Die Leistungen sind
vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV darf niemanden ablehnen, der einen berechtigten Antrag auf
Versicherung im Basistarif stellt. Abweisung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
- Die privat Kranken Versicherung darf den Basistarif nicht verweigern (Kontrahierungszwang), das heißt, das jeder,
der einen berechtigen Antrag auf Versicherungsschutz im Basistarif stellt, diesen auch bekommen muss!
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In diesem sogenannten Basistarif dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Es darf niemand abgelehnt werden.
Es dürfen auch keine Leistungsausschlüsse vorgenommen werden. ( vdabbakw )
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Der Gesundheitszustand des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung bleibt vollkommen unberücksichtigt.
VDABBAKW_3310 23.02.2012-09:02:16