AltersrückstellungDie privaten Krankenversicherungen (PKV) bilden für ihre Versicherten Rückstellungen, die eine Absicherung im Alter bewirken. Diese Altersrückstellungen werden bei Vertragsabschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet. Zusätzlich zur aktuellen Versicherungsprämie, die das erkennbare Risiko des Patienten abdeckt, zahlt der Versicherte einen Beitrag für das Krankheitsrisiko im Alter. ( vdabbakw ) Rückstellungen / Altersrückstellungen dienen dazu, die steigenden Krankheitskosten im hohen Alter abzufedern und die Beiträge bis zum Vertragsende konstant zu halten. Beiträge, die in jungen Jahren von den Versicherten nicht aufgezehrt wurden, sichern somit also das Leistungsversprechen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Altersrückstellungen gliedern sich in den, von jeder privaten Krankenversicherung individuell festgelegten, Tarifen sowie in dem einheitlich festgelegten gesetzlichen 10%igen Zuschlag. Durch die langjährige Einzahlung reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter für jedes Jahr der Mitgliedschaft um 1-1,5 Prozent. Dies bedeutet das eine Beitragsersparnis zwischen 30 und 45 Prozent nach 30 Jahren. Altersrückstellungen bilden daher einen wichtigen Faktor bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie bei einem eventuellen Wechsel des Versicherers.
VDABBAKW_3309 23.02.2012-09:03:06
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